Entsorgung von Holz und Altholz

Die Firma RZM bietet Ihnen für die Entsorgung von Holz und Altholz die passenden Sammel- und Transportcontainer und kümmert sich um den An- und Abtransport und die weitere Verwertung. Die Verwertung von Altholz kann nach dem Abtransport ganz unterschiedlich sein und wird je nach Art, Beschaffenheit und Vorgeschichte des Altholzes bestimmt. Holzabfälle dienen dabei keineswegs nur als Brennstoff, sondern kommen zum Beispiel auch in der Holzwerkstoffindustrie (Spanplatte) zu einem zweiten, sinnvollen Einsatz. Egal ob in Freiberg, Rochlitz, Mittweida oder Döbeln; wir bieten Ihnen die Abholung und Entsorung von Altholz als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb gerne an.

Fordern Sie gern dazu ein Angebot bei uns an.

Entsorgung

Gewerbliche Abfallerzeuger müssen bei der Abfallart Holz die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) beachten. Mit dem Ziel, geeignete Stoffe für den Recyclingprozess zu gewinnen, sieht sie eine Getrenntsammlungspflicht vor. Das anfallende Holz ist demnach möglichst direkt im Betrieb getrennt von anderen Abfallarten zu erfassen, und zwar möglichst sortenrein.


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Container für Altholz

Auch beim Entsorgen von Altholz gilt, was für die anderen Wertstoffe gilt: Altholz ist nicht gleich Altholz. Je nach Verwendung wurde das Holz behandelt (Imprägnation, Lackierung, Verleimung). Nicht jedes Holz passt daher in denselben Container. Hierbei gelten strenge Regeln hinsichtlich der Klassifizierung und des daraus resultierenden Verwertungs- bzw. Beseitigungsweges. Welches Holz darf nun in einen Altholz-Container und welches Altholz ist gesondert zu behandeln?

Was darf in den Altholz-Container:

Naturbelassenes oder mechanisch bearbeitetes Holz von Nadel- und Laubbäumen
Unbehandelte Bretter, Dielen, Kanthölzer und bestimmte Spanplatten
Verschnitte und Abschnitte von naturbelassenem Holz
Ausrangierte Europaletten und andere Paletten aus Holz
Obst- und Gemüsekisten aus Vollholz
Unbehandelte Groß-Kabelrollen aus Vollholz
Industriehölzer (z.B. Transportkisten aus Holz)


Was darf nicht in den Container für Altholz:

Imprägnierte Hölzer (Obstbau-Pfähle, Bahnschwellen, Leistungsmasten)
Sofas und Polstermöbel (siehe Sperrmüll)
Behandelte Wandverkleidungen und Schallschutzwände

Bitte frage Sie hierzu gesondert bei uns an

Informationen zu den (Alt)Holzklassen finden Sie hier:

Altholzklasse A1

Laut Altholzverordnung ist Holz in 4 Kategorien unterteilt: Zur Kategorie AI (A eins) zählt laut Gesetzgeber ausschließlich naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde wie Kisten, Verschnitt, Späne von naturbelassenem Holz, Möbel aus Vollholz und Ähnliches.

Beispiele sind:

Unbehandelte Vollholz-Paletten (z.B. Europaletten)
Verschnitt, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz
Vollholz-Transportkisten
Schnittholz
Vollholzmöbel
naturbelassenes Vollholz von Baustellen

Altholzklasse A2

Laut Altholzverordnung ist Holzabfall und Altholz in 4 Kategorien unterteilt: Zur Kategorie AII (A zwei) gehört verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Holz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel. Häufig handelt es sich dabei z.B. um Paletten aus Holzwerkstoffen, Transportkisten aus Holzwerkstoffen sowie Bauspanplatten.

Beispiele sind:

Leimholzplatten
Möbel ohne PVC-Anteile
Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen, Deckenpaneele, Türblätter, Zargen usw. aus dem Innenausbau
Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem Holz

Altholzklasse A3

Laut Altholzverordnung ist Holz in 4 Kategorien unterteilt: Zur Kategorie AIII (A drei) zählt laut Gesetzgeber Holz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel so z.B. Altholz aus Sperrmüll, sonstige Paletten mit Verbundmaterial.

Beispiele für behandeltes Altholz der Kategorien A II und A III sind verleimtes, beschichtetes, lackiertes Holz wie z. B.:

Altholz aus dem Sperrmüll (Mischsortiment)
Fußböden, Parkett
Kisten
Möbel mit PVC-Kanten oder PVC-Beschichtungen
Profilbretter
Deckenpaneele, Zierbalken
Holzspielzeug
Bauspanplatten

Altholzklasse A4

Dies Laut Altholzverordnung ist Holz in 4 Kategorien unterteilt: Zur Kategorie AIV (A vier) zählt laut Gesetzgeber mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz (z.B. Bahnschwellen, Leitungsmasten) sowie sonstiges Holz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Kategorien A1 bis A3 zugeordnet werden kann.

Typische Beispiele für gefährlich behandeltes A IV-Holz sind:

Konstruktionshölzer für tragende Bauteile (z.B. Dachstuhlholz, Holzfachwerk, Dachsparren)
Fenster, Fensterstöcke, Außentüren
Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz)
Bahnschwellen, Leitungsmasten
imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich (z.B. Balkongeländer, Holzterassen)
Palisaden, Pergolen, Gartenhäuser, Gartenzäune, imprägnierte Gartenmöbel
Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau
Sortimente aus der Landwirtschaft (z.B. Rebpfähle, Hopfenstangen, Holzzäune)

Aufbereitung und Verwertung von Altholz

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Die RZM GmbH betreibt am Standort eine Altholzaufbereitung. Hier werden Althölzer von A1 bis A3 Klassifizierung gem. Altholzverordnung aufbereitet. 

Anlieferungen sind nach vorheriger Absprache für Klein und Großmengen an ungefährlichem Altholz möglich.

Holz und Altholz fällt u.a. an bei:

- Sägeresten und Verschnitt
- Baustellenreste
- Produktionsreste
- Eisenbahnschienen
- Abbrucharbeiten (auch Parkett und Laminat)


Wir bieten unsere Transport und Entsorgungsleistung für folgende Städte an:

Augustusburg, Brand-Erbisdorf, Burgstädt, Döbeln, Flöha, Frankenberg/Sa. , Frauenstein, Freiberg, Geringswalde, Geithain, Großschirma, Hainichen,

Hartha, Leisnig, Lunzenau, Mittweida, Oederan, Penig, Rochlitz, Roßwein, Sayda, Waldheim, ...

... weiterhin alle Gemeinden in Mittelsachsen